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18.03.2020 - Sitzungen der Gremien werden vorläufig ausgesetzt Weitere Verordnungen für Gaststätten, Spielplätze und Geschäfte

Die neue Rechtsverordnung des Landes führt zu weiteren Einschränkungen.

Spielplätze, Sportfreianlagen und Stadtpark

Das Land Baden-Württemberg hat mit Verordnung vom 17. März 2020 verfügt, dass ab dem 18. März 2020 auch Spielplätze und Sportfreianlagen geschlossen werden müssen. Das gilt ab sofort auch für alle Einrichtungen der Stadt und den sieben Ortsteilen. Die Stadtverwaltung wird entsprechende Hinweise anbringen und fordert die Bevölkerung auf, diese unbedingt zu beachten. Gleichzeitig wird ab dem 19. März 2020 auch der Stadtpark für den Besucherverkehr geschlossen.

Gaststätten

Die Stadt weist weiter darauf hin, dass Speisegaststätten nur noch von 6 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden können. Speisegaststätten sind Betriebe bei denen die Abgabe von Speisen im Vordergrund steht. Geschlossen sind Bars, Shishas, Diskotheken, Eisdielen und Kneipen. Die Stadtverwaltung informiert derzeit die Betriebe über diese neue Regelung.

Geschäfte

Nach der Rechtsverordnung des Landes werden auch Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen. Ausgenommen davon sind: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Alle genannten Anordnungen werden durch die Stadtverwaltung auch kontrolliert.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien

Sämtliche Gremiensitzungen auch die der Ortschaften werden bis auf weiteres ausgesetzt. Die Sitzung des Gemeinderates am 23. März 2020, 17:30 Uhr wird zur Regelung der weiteren Handlungsfähigkeit der Verwaltung stattfinden und in die Mehrzweckhalle im Bürgerpark verlegt.

Trauungen

Trauungen sind weiterhin mit dem Brautpaares und den Trauzeugen möglich. Für diesen  Personenkreis müssen aber Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Diese sind beim Standesamt erhältlich. Sollten die Trauungen von Seiten der Brautpaare abgesagt werden, so verzichtet die Stadt selbstverständlich auf die Erhebung von Gebühren.

Bestattungen

Bestattungen und Trauerfeiern werden durchgeführt, allerdings nur noch unter der Beteiligung der engsten Angehörigen. In den entsprechenden geschlossenen Einrichtungen auf den Friedhöfen wurden Vorkehrungen getroffen, so dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Oberbürgermeister Markus Ibert ist sich der Einschränkungen bewusst, macht aber in einem Appell an alle Lahrerinnen und Lahrer deutlich, dass nur durch diese Maßnahmen und eigenverantwortliches Handeln eine Ausbreitung des Corona-Virus vermieden werden kann. Oberstes Ziel ist die Entlastung des Gesundheitssystems, um die Notfallbehandlung sicherzustellen.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt weiterhin täglich unter der Leitung von Oberbürgermeister Markus Ibert. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, so dass alle Maßnahmen bis auf weiteres gelten.