Feuerwehrauto

Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Aufgaben

Plakat zur Mitglied-Werbung für die Feuerwehr. Feuerwehrmann mit Warnwest, Funkgerät am Ohr, im Hintergrund ein Feuerwehrauto.
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Quelle: Feuerwehr Stadt Lahr
Die grundsätzlichen Aufgaben der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz für die Bereiche der Feuerwehr Stadt Lahr ergeben sich aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr, sowie den Organisationsplänen der Stadtverwaltung.

Daraus leitet sich die Bewirtschaftungsbefugnis und die Haushaltsverantwortung für den Gesamtkomplex der Feuerwehr ab.

Die Feuerwache Lahr als Dienstleister ist Teil der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz, dazu zählt sowohl der technische Bereich mit den hauptamtlichen Feuerwehrgerätewarten, als auch die besondere Verwaltung mit dem Sachbearbeiter Feuerwehrwesen. Auch die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr gehören in den Zuständigkeitsbereich der Stabsstelle Feuerwehr.

Die Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz verknüpft somit wirkungsvoll das Ehrenamt, Hauptamt und die allgemeine Verwaltung. Sie ist somit effizient in die Strukturen der Stadtverwaltung Lahr integriert.

Die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes ergeben sich aus dem Landeskatastrophenschutzgesetz, den Richtlinien für den Selbstschutz, dem Polizeigesetz Baden-Württemberg und den Organisationsplänen der Stadt Lahr.

Dazu gehören insbesondere die übergeordnete Planung der Gefahrenabwehr für außergewöhnliche Schadenslagen, zu denen längerfristiger Stromausfall und die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen gehören.

Ein weiterer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes der Stadtverwaltung Lahr ist der "Stab für außergewöhnliche Ereignisse". Dieser Stab garantiert die gute Koordination zwischen den einzelnen Verwaltungsstellen um Schaden zu vermeiden, beispielsweise bei Großveranstaltungen oder einer drohenden Großschadenslage.

Eine weitere Besonderheit der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz ist es, die Aufgaben des Feuerschutzes, des Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes in möglichst wenig Organisationseinheiten zu bündeln. Dadurch sollen hinderliche Schnittstellen bei einem Einsatz vermieden und die polizeilichen und nichtpolizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr möglichst nahtlos umgesetzt werden können.

Die Verknüpfung zum Baurecht erfolgt – neben der Vertretung des Leiters der Stabsstelle durch den Leiter der Abteilung Bauordnung, Martin Gruninger – konkret über die sogenannte Brandschutzdienststelle. Diese nimmt der feuerwehrtechnische Fachbeamte als Brandschutzsachverständiger wahr. Auf diese Weise werden in Bauwerken vorbeugender und abwehrender Brandschutz aufeinander abgestimmt.

Die Anbindung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr an die Ortspolizeibehörde beziehungsweise an die Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung erfolgt über den Stab für außergewöhnliche Ereignisse, der der Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz zugeordnet ist, sowie den Rückwärtigen Dienst der Stadt Lahr, das heißt die Ortspolizeibehörde und den Organisatorischen Einsatzleiter vom Dienst. Dadurch wird sichergestellt, dass das notwendige Fachwissen für die Organisation der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr aus der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sichergestellt ist.