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Böschungspflege

Die Böschungspflege ist wichtig zum Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen. Dabei ist kontrolliertes Brennen nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zur Offenhaltung von Rebböschungen.

Rebböschungen sind Teil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Im Naturhaushalt erfüllen sie wichtige Funktionen, da sie durch ihren großen Flächenanteil wichtige Ausgleichsräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in den ansonsten vom Weinbau genutzten Bereichen bieten.

Durch ihre linienhafte Anordnung bieten die Böschungen ferner gute Vernetzungsstrukturen zwischen unterschiedlichen Teillebensräumen. Charakteristisch für viele Böschungsökosysteme ist, dass sie zahlreiche Arten aus dem submediterranen und kontinentalen Bereich beherbergen, die hier teilweise an ihre Verbreitungsgrenze stoßen.

Als Teil der Kulturlandschaft sollen die Rebböschungen aber auch den Zielen des Weinbaues genügen. Für den Qualitätsweinbau ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Struktur der Böschungsvegetation keine Schattenwirkung verursacht. Daher sind offene Vegetationsstrukturen, die von Wiesen- und Saumarten dominiert werden, hinsichtlich des Mikroklimas, der Böschungsstabilität und des Schädlingsdruckes optimal für die Belange des Weinbaus geeignet. Auch ein reichhaltiges Angebot an mosaikartig verteilten Kleinstrukturen und kleinen Gebüschgruppen vor allem im Hinblick auf den umweltschonenden Weinbau sind vorteilhaft.

Werden die Rebböschungen nicht oder nur unzureichend gepflegt, dann entwickelt sich ihr Bewuchs vom gras- und krautreichen Offenland langsam zum Wald. Dabei verdrängen Problemarten wie verwilderte Rebunterlagen, Brombeere und Goldrute und Gehölze wie Pappel, Weide und Robinie viele ökologisch wertvolle Strukturen.

Um die Böschungen weiterhin offenzuhalten, ist ein systematischer Ansatz notwendig, bei dem je nach Situation unterschiedliche Pflegemaßnahmen zum Einsatz kommen. Mit einer Allgemeinverfügung (PDF, 45 KB) wurde am Samstag, 01. Dezember 2011, vom Regierungspräsidium Freiburg für einige Gemeinden der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenau sowie des Stadtkreises Freiburg eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für das kontrollierte Brennen der Vegetation als Maßnahme zur Offenhaltung von Rebböschungen erteilt. Auch in diesem Winter können in Lahr also ausgewiesene Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen kontrolliert gebrannt werden.

Ausgenommen sind gesetzliche geschützte Biotope, flächenhafte Naturdenkmale und ausgewiesene Untersuchungsflächen. Zu diesen Flächen sowie zu Wald, klassifizierten Straßen und Gebäuden ist ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten. Zur Pflege durch das Feuer sind nur Böschungen geeignet, die eine durchgehende Grasschicht besitzen und noch nicht stark verbuscht sind. Bereits stärker verbuschte Bereiche können durch den Feuereinsatz allein nicht wieder in offene Flächen umgewandelt werden. Hier ist eine Erstpflege mit anderen Pflegemaßnahmen nötig, wie beispielsweise ein Gehölzaushieb oder die Ringelung von Bäumen, damit sich wieder eine Grasschicht bilden kann.

Die Lahrer Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Personen die eine besondere Brennberechtigung besitzen das Feuer anwenden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und beachtet. Die Feuerregeln wurden von Vertretern aus Winzerschaft, Gemeinden, Naturschutz und Behörden gemeinsam erarbeitet. Sie stellen sicher, dass die Schäden an der Tierwelt durch das Feuer möglichst gering bleiben.

Feuer ist auf Südböschungen (von Ost über Süd bis West) vom 01. Dezember bis 28. Februar 2012 bei höchstens 10°C erlaubt. Ein Feuereinsatz auf Nordböschungen (von West über Nord bis Ost) ist vom 01. Dezember bis 15. März 2012 bei höchstens 15°C möglich. Um eine Schädigung der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf dieselbe Fläche nur in jedem zweiten Winter und nur von unten nach oben gebrannt werden. Ein Brandabschnitt darf nie länger als 40 Meter sein. Es muss ein Mosaik von gleichgroßen gebrannten und nicht gebrannten Flächen entstehen. Ab Windstärke drei darf nicht mehr gebrannt werden, bestehende Feuer sind zu löschen.

Richtiges Abbrennen beginnt möglichst früh in der Feuersaison auf den Südböschungen bei kühlem Wetter. Vor der Durchführung des Brandes müssen zur Begrenzung des Feuers ausreichend breite Schutzstreifen (ca. zwei bis drei Meter) angelegt bzw. genutzt werden. Auf diesen Streifen muss das Brennmaterial soweit entfernt bzw. befeuchtet werden, dass ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Flächen verhindert wird.

Für das kontrollierte Abbrennen ist der Nutzungsberechtigte (Eigentümer oder Bewirtschafter) der Flächen verantwortlich. Bei der Durchführung des kontrollierten Brennens sollten aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Personen anwesend sein. Um Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden, sollte die Leitstelle der Feuerwehr in Offenburg über das bevorstehende Brennen informiert werden. Für Schäden, die bei Dritten durch das Abbrennen entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.

Nach jedem Brenntag muss der Stadtverwaltung Lahr (Stabsstelle Umwelt, Fax 910-0672, umwelt@lahr.de) unverzüglich ein Brandprotokoll (Vorlage, PDF, 58 KB) übersandt werden. Darin sind das Datum, die gebrannte Fläche und die anwesenden Personen aufzuführen. Die Brandprotokolle werden zur Kontrolle an die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis weitergegeben. Die zeitnahe Vorlage des Brennprotokolls sollen eine effektive Kontrolle ermöglichen und einen Überblick über die konkreten Aktivitäten vor Ort geben.

Verstöße gegen die Bedingungen zum Abbrennen werden ordnungsrechtlich verfolgt. Einsicht in die Allgemeinverfügung sowie in die dazugehörigen Karten ist im Rathaus 2 in Lahr sowie bei den Ortsverwaltungen möglich. Dort liegt außerdem die Broschüre „Böschungspflege und Feuereinsatz im Rebgebiet“ zum Mitnehmen aus. Sie enthält Hinweise zu einer wirkungsvollen Böschungspflege, stellt die Hintergründe zum Feuereinsatz dar und erläutert die Feuerregeln.

Wer noch eine Brennberechtigung benötigt oder Fragen zum Feuereinsatz hat, kann sich an den Landschaftserhaltungsverband Emmendingen (Tel.: 07641/451 91 87, h.page@landkreis-emmendingen.de oder an das Büro für Böschungspflege im Kaiserstuhl (Tel.: 07662/8 12 65) wenden.