Feuerwehr Feuer Brennende Paletten

Elekrtovorschriften bei Veranstaltungen

  • Sämtliche Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (400v) müssen angezeigt werden. Geräte ohne oder mit beschädigten Prüfetiketten (Herstellerangabe Etikette) werden nicht zugelassen. Zusätzlich mitgebrachte und nicht angezeigte Geräte dürfen nur in Absprache mit der zuständigen Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.
  • Sämtliche Wechselstromgeräte müssen mit amtlichen GS bzw. CE-Zeichen versehen sein. Beschädigte oder nicht mehr lesbare Etiketten gelten nicht mehr als amtliche Kennzeichnung. Diese Geräte müssen einer erneuten Prüfung nach DIN VDE 701/702 unterzog werden. Prüfprotokolle sind mit zuführen. Geräte mit der Schutzklasse II (2-adrige Kabel ohne Schutzleiter) werden nur in Ausnahmefällen zugelassen. (Rücksprache mit der zuständigen Elektrofachkraft ist erforderlich!)
  • Verlängerungsleitungen müssen für den Außenbereich geeignet sein. Mindestanforderung ist die Klassifikation IP 54. Kabel sowie Stecker und Kupplungen müssen aus Gummi bestehen. Sämtliche Verlängerungsleitungen dürfen keine Beschädigung aufweisen.


Kabel mit beschädigter Isolation sind strengstens verboten.
 

  • Grundsätzlich gelten die deutschen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), der BGV A3 (ins besonderes §2 abs.2, §5 abs.1 Nr.1-2) sowie die DIN VDE 0100 Teil 200,VDE 701/702.